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Bildungsscheck NRW für Beschäftigte
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus steht die Kompetenzentwicklung insbesondere von Berufsrückkehrenden und Beschäftigten in Unternehmen in privatem Besitz. 

Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.

Es gibt einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck. Die Förderung umfasst 50% der Kurskosten, max. 500 Euro. Berücksichtigt werden Personen, deren zu verstreuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro (und bei geminsam Veranlagten 80.000 Euro) nicht übersteigt. Der betriebliche Zugang berücksichtigt Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätten in NRW und mit weniger als 50 Beschäftigten. Der Betrieb trägt den Eigenanteil. Im betrieblichen Zugang können jähtlich bis zu 10 Bldungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragt werden.
Es ist zu beachten, dass der Bildungsscheck vor dem Kursbeginn beantragt werden muss. Es gilt hier das Ausstellungsdatum.

Eine Aktualisierung der Vergabe-Kriterien ist möglich, daher ist vor der Beantragung die Überprüfung der jeweils geltenden Vorgaben empfehlenswert. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW stellt hierzu alle Informationen zur Verfügung: https://www.mags.nrw/bildungsscheck